medivendis.de, die Agentur für Gesundheitsmarketing, bietet für alle Interessierten das Seminar Pharmamarketing online! - Innovationen zwischen technisch Machbarem und rechtlich Möglichem“ an. Das Seminar zeigt, wie sich Recht, Marketing und Technik beim Pharmavertrieb in Deutschland praxisorientiert verbinden lassen.
Die Rechtsanwälte Thomas Bruggmann und Dr. Florian Meyer der Kanzlei juravendis Rechtsanwälte, sowie Tobias Boltze, Geschäftsführer der medivendis.de Agentur und Frank Füssl von der Metropolitan Pharmacy garantieren als Referenten des Seminars „Pharmamarketing online“ rechtlich fundierte, sowie umfassende fachliche Informationen rund um dieses aktuelle Thema.
Das Seminar findet am Donnerstag, den 21. Oktober 2010 im Hotel Prinzregent an der Messe statt.
Das Hauptaugenmerk wird dabei auf folgende Themen gesetzt:
Der Seminarpreis von 690,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. beinhaltet das ganztägige Seminar sowie Speisen und Getränke. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, direkt im Hotel zu übernachten. Anmeldungen werden gerne bis einschließlich 06. September 2010 entgegen genommen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.: 08106 377 89 0
Hier erhalten Sie das Programm und Anmeldeformular im pdf-Format (ca. 100 kB)
Das Urteil des BGH zur Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen (Urteil vom 11.03.2010, I ZR 123/08) hat sich in (Versand)Apothkerkreisen wie ein Lauffeuer herumgesprochen. Für Versandapotheken stellt die Auffindbarkeit in Preissuchmaschinen einen traditionellen Marketing-Kanal dar. Eine Tradition, die dank des BGH allerdings bald Geschichte sein könnte.
Das Urteil - Aus für die Preissuchmaschinen?
Der BGH hat in seinem Urteil vom 11.03.2010 entschieden, dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt (im BGH-Fall eine Espressomaschine), wegen Irreführung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird. Der durchschnittlich informierte Nutzer einer Preissuchmaschine geht nach Auffassung des BGH davon aus, dass die auf dieser Seite angebotenen Waren zu dem dort angegebenen Preis erworben werden können und rechnet nicht damit, dass die dort angegebenen Preise aufgrund von Preiserhöhungen, die in der Suchmaschine noch nicht berücksichtigt sind, bereits überholt sind.
Es gibt aber noch Unklarheiten in der Auslegung
Die ausführliche Begründung dieses Urteils ist noch nicht veröffentlicht. Offen ist beispielsweise, ob sich eine Irreführung durch einen hinreichend deutlichen Disclaimer auf der Website der Preissuchmaschine ausschließen lässt. Im konkreten Fall hatte der BGH entschieden, dass ein Hinweis „Alle Angaben ohne Gewähr“ in der Fußzeile der Preisvergleichsliste eine Irreführung der Verbraucher nicht ausschließen könne. Ob die Richter einen solchen Disclaimer generell für ungeeignet halten oder aber lediglich die Gestaltung des konkreten Hinweises nicht für ausreichend erachteten, kann derzeit noch nicht verlässlich beantwortet werden.
Die Folgen für Versandapotheken
Für Versandapotheken stellt sich die Frage, ob die Erwägung des BGH, es sei Händlern zuzumuten, die Preise für Produkte, für die sie in einer Preissuchmaschine werben, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird, auch für Arzneimittel gelten kann. Es lässt sich zumindest in Zweifel ziehen, ob die vom BGH angestellten Zumutbarkeitserwägungen ohne Weiteres auch auf Preisangaben von Medikamenten übertragen werden können. Der BGH scheint allerdings die technischen Gegebenheiten in der Praxis dermaßen eklatant zu verkennen, dass es eine eher optimistische Erwartung sein dürfte, die Rechtsprechung könnte speziell bei Versandapotheken auf einen pragmatischeren Pfad zurückfinden.
Was können Versandapotheken tun?
Vorerst kann der Rat an Versandapotheken daher nur lauten: Entweder sie lassen sich von Preissuchmaschinen von etwaigen Abmahnkosten und späteren Vertragsstrafen für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung frei stellen – was eher schwierig werden dürfte. Oder aber sie werben nur noch in solchen Preissuchmaschinen, bei denen die technische Schnittstelle in der Lage ist, Preisänderungen der Apotheke auch „live“ in der Preissuchmaschine abzubilden. Selbst dann ist bei rund 300.000 betroffenen Produkten allerdings die Frage, ob der entsprechende organisatorische und technische Aufwand überhaupt noch durch einen hinreichenden Nutzen der Werbung in Preissuchmaschinen aufgewogen wird. Wie schon beim Affiliate-Marketing schicken sich die deutschen Gerichte wieder einmal an, ein verbreitetes Instrument des Online-Marketings auf dem Altar des Schutzes von Wettbewerbern und Verbrauchern zu opfern, ohne sich der Tragweite ihrer Entscheidung möglicherweise überhaupt bewusst zu sein.
... hier erhalten Sie weitere Informationen zum Apothekenmarketing
Mit steigender Zahl an Versandapotheken und Pick-Up-Stellen wächst die Konkurrenz auf dem Apothekenmarkt: Klassische Offizin-Apotheken befinden sich im Wettbewerb mit Online-Apotheken, während ebendiese in zunehmender Zahl auf den Markt drängen.
Standort- und Wettbewerbsvorteile werden auf zwei Ebenen erreicht: Zum einen auf der lokalen, klassischen Seite mit Hilfe gängiger Marketing-Instrumente, zum anderen im Internet. Eine einfache und rückständige Webpräsenz reicht heute oftmals nicht mehr aus – denn die Homepage ist das Aushängeschild eines jeden Unternehmens.
Am Anfang steht die Webvisitenkarte
Eine Webpräsenz ist heute wichtiger Bestandteil zur öffentlichen Präsentation der Apotheke und ständiger Informationskanal. Grundsätzlich gilt: Wer eine ansprechende und vernünftige Homepage regelmäßig pflegt und aktualisiert schafft Vertrauen und weckt Interesse bei seinen Kunden. Neben sachlicher Information über neueste Medizinprodukte, aktuelle wissenschaftliche Studien oder Änderungen innerhalb der Apotheke werden Kunden emotional und psychisch angesprochen. Der Betreiber verschafft sich somit Aufmerksamkeit und Interesse.
An Ende steht die voll funktionsfähige Versandapotheke
Noch nie war es so einfach wie in der heutigen Zeit, einen Onlineshop aufzubauen. Die Technik hinter einem Shop ist einfach zu handhaben, viele Unternehmen haben sich auf die Vermietung von Lagerräumen und Logistik spezialisiert und die einzelnen Schnittstellen sind optimal aufeinander abgestimmt. Der Auf-, Aus- oder Umbau einer Versandapotheke bedeutet ein weiteres geschäftliches Standbein und verspricht weitere Umsätze. Sowohl aus betriebswirtschaftlicher, als auch wettbewerbstechnischer Sicht ist für jeden Apotheker die Frage nach einem Online-Shop von Relevanz.
Nicht vergessen! Regionales Marketing
Die Verwurzelung in einer Region schafft erste Anknüpfungspunkte für junge Online-Shops. Für klassische Offizin-Apotheken ist Marketing mit regionalem Bezug unerlässlich. Insofern ist es für eine Apotheke mit beiden Geschäftsmodellen durchaus üblich, eine Marketingstrategie mit 2 Aspekten zu fahren: Sowohl regional, als auch global – zumindest national.
Unternehmen im Gesundheitssektor überleben den sich wandelnden Gesundheitsmarkt zukünftig nur noch in kooperativen Strukturen. Noch haben die meisten Player einen Wandel im Markt nicht zu fürchten. Ob das in einem sich verändernden Marktsystem so bleibt, ist allerdings fraglich!
Mit Kooperationen ans Ziel
Kooperationen sind auf dem zukünftigen Gesundheitsmarkt unerlässlich wenn man Effektivitäts- und Effizienzgewinne erzielen will. Aber nicht alle Kooperationen sind gleich Erfolg versprechend.
medivendis sieht sich als Systemkopf, wenn es um solche Kooperationen geht. Eine Spezialität der Full-Service-Agentur ist das "Co-Branding" Konzept, wie zum Beispiel zwischen dem Informationsportal "arzneimittel.de" und einer der größten Versandapotheken "medikamente-per-klick.de". Die Eigenständigkeit der Apotheke wird weiterhin gewährleistet, doch ein einheitlicher Marktauftritt erreicht mehr Kunden. Das Ziel ist es optimal strategische Netzwerke zu schaffen, die die Leistung und Verbindlichkeit für alle Partner zusammenführt.
Ein weiteres Beispiel ist die sehr enge Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei juravendis Rechtsanwälte. Somit können die Kunden von medivendis sicher sein, dass auch alle erarbeiteten Konzepte im gesundheitsrechtlichen Kontext aufbereitet wurden und die Kooperationsmodelle auf einem rechtlich fundierten Fundament stehen.
Ein weiteres Projekt von medivendis beinhaltet die gesamte PR- und Marketingbetreuung der Firma Cleanskin Franchise GmbH. Die Agentur betreut dabei ca. 50 Stores in ganz Deutschland und etabliert im Moment die Kooperation mit arzneimittel.de und medikamente-per-klick.de. Hier werden über das Suchverhalten der User der richtigen Zielgruppe die Dienstleistungen von Cleanskin angeboten. Dies führt zu sehr hohen Konversionsraten und der Kunde erhält nur die Informationen, welche er auch in diesem Moment wirklich benötigt. Derartige Modelle werden auch nicht als Werbung aufgefasst, sondern vielmehr als vertiefende Information im jeweiligen Such-Kontext.
Ab 2010 schließlich startet eine neue Mitmach-Versandapotheke unter arzneimittel.de.
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