Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Vertragsgrundlage für die Nutzung von medivendis.

Stand: 16. August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der medivendis oHG (nachfolgend „medivendis") und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der medivendis-Plattform, des medivendis Audit, des medivendis CMS, des medivendis BluePrint, des medivendis InGuide sowie ergänzender Leistungen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB findet nicht statt.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, medivendis stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung auch für alle künftigen gleichartigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es hierfür eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website von medivendis stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

(2) Beim medivendis Audit kommt der Vertrag durch die Registrierung des Kunden über das Auditformular und die Bestätigung durch medivendis zustande.

(3) Beim medivendis CMS und beim medivendis BluePrint kommt der Vertrag durch die verbindliche Bestellung des Kunden und deren Bestätigung durch medivendis in Textform zustande.

(4) Beim medivendis InGuide ist eine per E-Mail übermittelte Interessensanmeldung eine unverbindliche Anfrage. Der Vertrag kommt erst mit der gesonderten Bestellbestätigung durch medivendis in Textform zustande.

(5) medivendis ist berechtigt, eine Bestellung innerhalb von fünf Werktagen anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Leistungsbeschreibung

(1) medivendis prüft im Rahmen des medivendis Audit die öffentlich zugänglichen Seiten der vom Kunden angegebenen Domain automatisiert beziehungsweise teilautomatisiert anhand der zum Prüfzeitpunkt hinterlegten Prüfkriterien über die im Leistungsumfang genannten Compliance-Module.

(2) Der Prüfumfang bezieht sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Seiten; Inhalte hinter Log-ins oder Zugriffsbeschränkungen werden nicht geprüft, sofern nicht gesondert vereinbart.

(3) Die Prüfergebnisse spiegeln den Zustand der geprüften Seiten zum Zeitpunkt des jeweiligen Prüflaufs wider. Nach dem Prüfzeitpunkt vorgenommene Änderungen an der Website werden nicht automatisch erfasst.

(4) Der genaue Leistungsumfang des medivendis CMS, des medivendis BluePrint und des medivendis InGuide ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung.

§ 4 Ausdrücklicher Nicht-Leistungs-Katalog

(1) medivendis erbringt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die automatisierten Prüfergebnisse des medivendis Audit und die daraus abgeleiteten Hinweise beruhen auf vorprogrammierten, standardisierten Prüfkriterien, stellen keine individuelle rechtliche Bewertung des Einzelfalls dar und ersetzen keine anwaltliche Beratung.

(2) medivendis stellt keine amtliche oder behördliche Zertifizierung aus. Weder das SmartSeal noch andere Kennzeichnungen von medivendis begründen eine amtliche Bestätigung der Rechtskonformität der geprüften Website.

(3) medivendis übernimmt keine Gewähr dafür, dass die geprüfte Website nach Umsetzung der im Audit genannten Hinweise sämtlichen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Insbesondere wird keine Zusicherung der Vollständigkeit der Prüfung oder der rechtlichen Absicherung gegenüber Dritten, unter anderem Behörden, Wettbewerbern oder im Fall von Abmahnungen, übernommen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt medivendis die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, unter anderem zum CMS und zu Staging-Umgebungen, rechtzeitig und in dem für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang zur Verfügung.

(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten oder auf seiner Website veröffentlichten Inhalte selbst verantwortlich.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des medivendis Audit sowie etwaiger weiterer Leistungen vor deren Umsetzung eigenverantwortlich zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit auf den konkreten Einzelfall.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website von medivendis veröffentlichten Preise.

(2) Der Preis für das medivendis CMS berechnet sich aus einem Sockelbetrag zuzüglich eines von der Seitenzahl abhängigen Betrags gemäß der zum Bestellzeitpunkt veröffentlichten Preisformel.

(3) Der Gesamtbetrag für das medivendis CMS, bestehend aus dem Migrations-Anteil und der Vorsorge für das erste Vertragsjahr, ist vollständig mit Zustandekommen des Vertrags nach § 2 zur Zahlung fällig. Die vollständige Vorauszahlung für dieses erste Vertragsjahr ist durch den hohen, bereits vor Beginn der eigentlichen Nutzung anfallenden Migrations- und Einrichtungsaufwand sachlich gerechtfertigt; eine Vorauszahlungspflicht für spätere Vertragsjahre besteht hierdurch nicht.

(4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist medivendis berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Ausgleich des rückständigen Betrags auszusetzen.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) medivendis räumt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der medivendis-Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang ein.

(2) Sämtliche Rechte an den von medivendis eingesetzten Vorlagen, Frameworks und Software-Komponenten verbleiben bei medivendis beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

(3) Der Kunde ist nach vollständiger Bezahlung berechtigt, die im Rahmen des medivendis Audit erstellten Reports für eigene Zwecke zu nutzen.

§ 8 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) Verträge über das Jahres-Abo werden für eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen und verlängern sich automatisch um jeweils zwölf weitere Monate, sofern sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.

(2) Die Kündigung bedarf der Textform.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.

§ 9 Gewährleistung

(1) Die Bereitstellung der medivendis-Plattform als Software-as-a-Service richtet sich nach mietvertraglichen Grundsätzen gemäß §§ 535 ff. BGB, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

(2) Zeigt der Kunde einen Mangel an der Plattform an, wird medivendis diesen innerhalb angemessener Frist beheben.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung von medivendis für bei Vertragsbeginn bereits vorhandene Mängel der Plattform gemäß § 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht des Kunden auf Nacherfüllung nach Absatz 2 bleibt hiervon unberührt.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) medivendis haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet medivendis der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von medivendis für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) medivendis übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der im Rahmen des medivendis Audit automatisiert erzeugten Prüfergebnisse. Die Ergebnisse haben unterstützenden Charakter und ersetzen keine eigenverantwortliche Prüfung durch den Kunden.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen von medivendis.

§ 11 Verfügbarkeit und Wartung

(1) medivendis ist bestrebt, eine hohe Verfügbarkeit der Plattform zu gewährleisten. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesichert.

(2) Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, mit angemessenem zeitlichem Vorlauf angekündigt.

(3) Der Kunde kann Störungen über die von medivendis bereitgestellten Kanäle melden.

§ 12 ExpertSeal und Vermittlung von Drittleistungen

(1) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung rechtliche oder inhaltliche Anpassungen erforderlich sind, unter anderem HWG, AGB oder Datenschutztexte, vermittelt medivendis über die Funktion „ExpertSeal" den Kontakt zu externen Rechts- und Fachexperten.

(2) medivendis wird durch diese Vermittlung nicht Vertragspartei des zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Experten zustande kommenden Mandats- oder Beratungsvertrags.

(3) medivendis nimmt selbst keine rechtliche Einzelfallprüfung vor und haftet nicht für die Leistungen der vermittelten Experten.

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch medivendis richtet sich nach der gesondert abrufbaren Datenschutzerklärung.

(2) Soweit medivendis im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(3) Als HealthCare-Cluster gelten für medivendis ergänzend die einschlägigen Anforderungen an den Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO.

§ 14 Änderung dieser Bedingungen

(1) medivendis ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlichem Grund, unter anderem Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder des Leistungsangebots, erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

(3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. medivendis weist den Kunden in der Mitteilung gesondert auf diese Folge sowie auf sein Recht zur außerordentlichen Kündigung im Falle des Widerspruchs hin.

§ 15 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder waren, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, oder deren Offenlegung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung erforderlich ist.

(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags für die Dauer von zwei Jahren fort.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Diese AGB enthalten keine gesonderte Gerichtsstandsvereinbarung. Es gilt der jeweils anwendbare gesetzliche Gerichtsstand nach der Zivilprozessordnung.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.