Das Risiko: Vorher-Nachher-Bilder sind bei einer Vielzahl ästhetischer und operativer Behandlungen nach § 11 Heilmittelwerbegesetz stark eingeschränkt oder ganz untersagt. Ein unbedacht veröffentlichtes Bildpaar gehört zu den häufigsten Abmahngründen bei Hautarztpraxen.
Das prüft medivendis: Jede Bilddarstellung wird gegen § 11 HWG geprüft, bevor sie veröffentlicht wird.