Compliance-Erklärartikel

Der Chatbot auf Ihrer Praxis-Website: Warum "Dr. KI" seit August 2026 ein Kennzeichnungsschild braucht

Seit 2. August 2026 gilt Art. 50 KI-VO unmittelbar: Praxis-Chatbots müssen als KI erkennbar sein. Warum das trotz Bitkom-Zahlen zur Chatbot-Nutzung häufig übersehen wird, und was der Digital Omnibus daran nicht geändert hat.

Der Chatbot auf Ihrer Praxis-Website: Warum "Dr. KI" seit August 2026 ein Kennzeichnungsschild braucht
Auf einen Blick Seit dem 2. August 2026 müssen Praxis-Chatbots nach Art. 50 KI-VO sichtbar als KI gekennzeichnet werden, ohne Übergangsfrist.Auch KI-generierte, realistisch wirkende Bilder und Stimmen sind kennzeichnungspflichtig, unabhängig von einer Täuschungsabsicht.Gibt der Chatbot Diagnose- oder Behandlungsempfehlungen ab, gerät die Praxis zusätzlich in den Anwendungsbereich des Fernbehandlungs-Werbeverbots nach § 9 HWG.
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Wenn fast jeder zweite Patient zuerst den Chatbot fragt

Laut einer Bitkom-Erhebung vom November 2025 wenden sich 45 Prozent der Deutschen zur Klärung von Symptomen an einen Chatbot, 55 Prozent vertrauen den Antworten.

Dieser Trend hat die Praxis-Website selbst erreicht: Immer mehr Hausarztpraxen setzen eigene Chatbots ein. Seit dem 2. August 2026 gilt dafür eine neue Pflicht: die Kennzeichnung nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung.

Was seit dem 2. August 2026 gilt: Art. 50 KI-VO

Art. 50 der EU-KI-Verordnung verlangt in zwei Situationen eine sichtbare Kennzeichnung: Kommuniziert eine Person direkt mit einer KI, muss dies spätestens bei der ersten Interaktion erkennbar sein. Ebenso kennzeichnungspflichtig sind realistisch wirkende, KI-generierte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen.

Diese Pflichten gelten seit dem 2. August 2026 unmittelbar, ohne Übergangsfrist. Zuständige Behörde in Deutschland ist die Bundesnetzagentur, der Bußgeldrahmen reicht bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Warum ausgerechnet jetzt: der Digital Omnibus und was er nicht verschoben hat

Der Digital Omnibus trat am 27. Juli 2026 in Kraft und verschob mehrere Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme. Die Transparenzpflichten aus Art. 50 blieben davon ausdrücklich unberührt. Der Stichtag 2. August 2026 gilt uneingeschränkt.

Was auf Praxis-Websites häufig übersehen wird

Ein häufiger Stolperstein: Ein Chatbot mit einem Namen wie Julia wirkt freundlich, gibt aber keinen Hinweis, dass eine KI antwortet. Ein Name allein erfüllt die Pflicht nicht. Ebenso häufig übersehen: KI-generierte Praxisfotos fallen ebenso unter Art. 50 wie ein Chatbot.

Bei Texten gilt eine Ausnahme, aber eng: KI-unterstützte Website-Texte müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn eine echte menschliche Redaktionsprüfung mit dokumentierter Verantwortung stattgefunden hat. Ein flüchtiges Drüberlesen genügt nicht.

Zeitleiste

Wie sich der Zeitplan entwickelt hat

Von der Verabschiedung 2024 zum aktuellen Stichtag 2026.

  1. 1. August 2024

    KI-VO tritt in Kraft

    Die EU-KI-Verordnung tritt in Kraft, Geltung erfolgt danach gestaffelt.

  2. Februar / August 2025

    Erste Fristen greifen

    Seit 2. Februar 2025 gelten Verbote bestimmter KI-Praktiken, seit 2. August 2025 Pflichten für allgemeine KI-Modelle.

  3. 27. Juli 2026

    Digital Omnibus tritt in Kraft

    Mehrere Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme werden verschoben, Art. 50 bleibt unberührt.

  4. 2. August 2026

    Art. 50 gilt unmittelbar

    Chatbot-Kennzeichnung und Deepfake-Kennzeichnung sind seither Pflicht.

  5. laufend

    Erste Prüfpraxis entsteht

    Aufsichtsbehörden bauen seit dem Stichtag Prüfroutinen für KI-Kennzeichnung auf.

Die zweite Falle: wenn der Chatbot zu weit geht

Gibt das System konkrete Diagnose- oder Behandlungsempfehlungen ab, statt nur Termine oder allgemeine Infos zu liefern, gerät die Praxis in den Anwendungsbereich des Fernbehandlungs-Werbeverbots nach § 9 HWG. Die KI-VO verlangt die Kennzeichnung als KI, das Heilmittelwerberecht begrenzt, welche Aussage der Chatbot überhaupt treffen darf.

Was Hausärztinnen und Hausärzte jetzt konkret prüfen sollten

Bestandsaufnahme aller KI-Kontaktpunkte: Chatbot, KI-generierte Bilder, KI-unterstützte Texte und eingebundene Drittdienste. Für jeden Kontaktpunkt prüfen, ob eine sichtbare Kennzeichnung vorhanden ist, und ob der Chatbot inhaltlich in den Bereich Fernbehandlung gerät.

Häufige Fragen aus der Praxis

Reicht ein Hinweis im Footer? Nein, die Kennzeichnung muss spätestens bei der ersten Interaktion mit dem Chatbot selbst erfolgen. Gilt die Pflicht auch für einfache, regelbasierte Terminbuchungs-Tools ohne echte KI? Nein, entscheidend ist, ob tatsächlich eine KI mit dem Patienten interagiert.

Was jetzt zu tun ist

Erster Schritt: Bestandsaufnahme aller KI-Kontaktpunkte, dann Kennzeichnung überall dort einrichten, wo sie fehlt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die technische Seite unterstützt der medivendis Audit.

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Mitgründer, medivendis

Beschäftigt sich mit den regulatorischen Anforderungen an Praxis-Websites in der Zahn- und Humanmedizin und begleitet die Redaktion bei der fachlichen Einordnung von Werberecht, Datenschutz und Barrierefreiheit.

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