Compliance-Erklärartikel

EU-KI-Verordnung in der Arztpraxis: Der Fristenkalender 2025-2028

Die EU-KI-Verordnung gilt gestaffelt: Was seit 2025 schon verbindlich ist, was der Digital Omnibus 2026 verschoben hat, und welche Fristen bis 2028 noch bevorstehen.

EU-KI-Verordnung in der Arztpraxis: Der Fristenkalender 2025-2028
Auf einen Blick Seit 2. Februar 2025 gelten die Verbote bestimmter KI-Praktiken (Art. 5) und die KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4) unmittelbar, ohne Übergangsfrist.Der Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026) hat die Hochrisiko-Pflichten auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) und den 2. August 2028 (Anhang I) verschoben, die Transparenzpflichten aus Art. 50 aber unverändert gelassen.Jedes eingekaufte KI-Tool macht die Praxis automatisch zur Betreiberin nach der KI-VO, unabhängig davon, wie das Tool beworben wird.
medivendis InSights

Warum ein Fristenkalender und kein einzelner Stichtag

Ein neu gekauftes Diktier-Tool oder ein Terminassistent wirkt wie gewöhnliche Software: kaufen, installieren, nutzen. Die EU-KI-Verordnung sieht das anders. Wer ein KI-System in der Praxis einsetzt, wird damit zur Betreiberin im Sinne der Verordnung, mit eigenen Pflichten, die kein Anbieter im Kleingedruckten erwähnt.

Diese Pflichten treten nicht alle am selben Tag in Kraft. Die KI-VO (Verordnung (EU) 2024/1689, in Kraft seit 1. August 2024) staffelt ihre Geltung über mehrere Jahre, und der Digital Omnibus hat im Juli 2026 einen Teil dieser Fristen noch einmal verschoben. Wer nur auf einen Stichtag wartet, übersieht die Pflichten, die längst gelten.

Seit 2. Februar 2025: Verbote und die KI-Kompetenz-Pflicht

Seit dem 2. Februar 2025 gelten zwei Pflichten unmittelbar, ohne jede Übergangsfrist. Art. 5 KI-VO verbietet acht bestimmte KI-Praktiken, darunter Systeme zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz und im Bildungsbereich sowie manipulative Systeme, die Verhalten gezielt zum eigenen Nachteil beeinflussen.

Ebenfalls seit diesem Tag gilt Art. 4 KI-VO, die KI-Kompetenz-Pflicht: Anbieter und Betreiber müssen dafür sorgen, dass ihr Personal über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit den eingesetzten KI-Systemen verfügt. Für eine Praxis heißt das konkret, dass die medizinische Fachangestellte, die den KI-gestützten Terminassistenten bedient, wissen muss, was das System tut und wo seine Grenzen liegen, nicht nur, wie der Button funktioniert.

Der Digital Omnibus hat den Wortlaut dieser Pflicht im Sommer 2026 inhaltlich abgeschwächt. Welche Anforderungen im Detail entfallen sind, ist zum jetzigen Stand nicht abschließend geprüft; bis zur Klärung gilt die vorsichtigere Lesart, nach der eine dokumentierte Basis-Schulung weiterhin sinnvoll bleibt.

Seit 2. August 2025: Pflichten für General-Purpose-KI

Seit dem 2. August 2025 treffen Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI, GPAI, etwa die großen Sprachmodelle hinter vielen Diktier- und Chat-Tools) eigene Transparenz- und Dokumentationspflichten. Gleichzeitig haben die Mitgliedstaaten ihre nationalen Marktüberwachungsbehörden benannt.

Für eine Praxis als Betreiberin ändert sich dadurch zunächst wenig direkt Spürbares, die Pflicht liegt beim Anbieter des Modells. Praktisch relevant wird es trotzdem: Ein seriöser Anbieter kann und sollte auf Nachfrage offenlegen, welches Basismodell sein Tool verwendet und ob dessen GPAI-Pflichten erfüllt sind.

Zeitleiste

Wie sich der Fristenplan entwickelt hat

Vom Inkrafttreten 2024 bis zu den durch den Digital Omnibus verschobenen Fristen 2027/2028.

  1. 1. August 2024

    KI-VO tritt in Kraft

    Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in Kraft, Geltung erfolgt danach gestaffelt.

  2. 2. Februar 2025

    Verbote und KI-Kompetenz-Pflicht

    Art. 5 (verbotene Praktiken) und Art. 4 (KI-Kompetenz-Pflicht) gelten unmittelbar.

  3. 2. August 2025

    GPAI-Pflichten und Behörden

    Pflichten für Anbieter von General-Purpose-KI-Modellen greifen, nationale Marktüberwachungsbehörden sind benannt.

  4. 27. Juli 2026

    Digital Omnibus tritt in Kraft

    Verordnung (EU) 2026/1744 verschiebt die Hochrisiko-Fristen und schwächt die KI-Kompetenz-Pflicht inhaltlich ab, lässt Art. 50 aber unberührt.

  5. 2. August 2026

    Art. 50 gilt unverändert

    Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-Interaktion und synthetische Inhalte gelten wie ursprünglich geplant.

  6. 2. Dezember 2026

    Neue Verbote und Kennzeichnungs-Übergang

    Zusätzliche, durch den Digital Omnibus eingeführte verbotene Praktiken gelten ab diesem Tag; für vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachte Systeme endet die Übergangsfrist zur Kennzeichnung synthetischer Inhalte.

  7. 2. Dezember 2027

    Hochrisiko-Pflichten, Anhang III

    Verschoben vom ursprünglich 2. August 2026: Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme in sensiblen Bereichen wie Beschäftigung oder Bildung.

  8. 2. August 2028

    Hochrisiko-Pflichten, Anhang I

    Verschoben vom ursprünglich 2. August 2027: Pflichten für KI-Systeme als Sicherheitsbauteil eines regulierten Produkts.

27. Juli 2026: Was der Digital Omnibus verschiebt und was nicht

Mit der Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (Verordnung (EU) 2026/1744) hat die EU auf die Kritik reagiert, dass die vollen Hochrisiko-Pflichten zum 2. August 2026 kaum umsetzbar gewesen wären. Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III wandern auf den 2. Dezember 2027, für in Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028.

Verschoben heißt nicht erledigt. Die Transparenzpflichten aus Art. 50, also die Kennzeichnung von Chatbots und KI-generierten Inhalten, bleiben von der Verschiebung ausdrücklich unberührt und gelten seit dem 2. August 2026 unverändert. Auch die bereits seit Februar 2025 geltenden Verbote und die KI-Kompetenz-Pflicht laufen weiter, wenn auch mit abgeschwächtem Wortlaut bei Art. 4.

Für eine Praxis, die selbst kein Hochrisiko-System betreibt, verschafft der Digital Omnibus vor allem mehr Zeit für die Risikoklassifizierung des eigenen Bestands, nicht einen Freibrief.

Was das für Diktier-Tools, Terminassistenten und Bildanalyse bedeutet

Die meisten in Praxen eingesetzten KI-Tools dürften als Betreiberin, nicht als Anbieterin einzustufen sein, und die meisten fallen aktuell nicht unter die noch nicht geltenden Hochrisiko-Pflichten. Schon heute bindend sind aber: die KI-Kompetenz-Pflicht für das Personal, das Verbot bestimmter Praktiken wie Emotionserkennung am Arbeitsplatz, und, sobald das Tool direkt mit Patientinnen und Patienten kommuniziert oder synthetische Inhalte erzeugt, die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50.

Ob ein konkretes Tool tatsächlich als hochriskant im Sinne des Anhangs III einzustufen ist, etwa weil es bei der Diagnose mitwirkt, entscheidet die Risikoklassifizierung im Einzelfall, nicht dieser Überblick.

Was jetzt zu tun ist

Erster Schritt: eine Bestandsaufnahme aller eingesetzten KI-Tools, danach für jedes Tool prüfen, ob KI-Kompetenz-Schulung, Kennzeichnung nach Art. 50 und eine grobe Risikoeinschätzung vorliegen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die technische Seite unterstützt der medivendis Audit.

Fragen aus der Praxis

Häufige Fragen

{"root":{"children":[{"children":[{"detail":0,"format":0,"mode":"normal","style":"","text":"Nein, sie gilt weiterhin, nur mit inhaltlich reduzierten Anforderungen. Der Digital Omnibus hat den Wortlaut abgeschwächt, nicht die Pflicht als solche gestrichen.","type":"text","version":1}],"direction":"ltr","format":"","indent":0,"type":"paragraph","version":1}],"direction":"ltr","format":"","indent":0,"type":"root","version":1}}

{"root":{"children":[{"children":[{"detail":0,"format":0,"mode":"normal","style":"","text":"Nur, wenn ein eingesetztes Tool tatsächlich als Hochrisiko-System nach Anhang III oder I einzustufen ist. Bei reinen Diktier- oder Terminassistenten ist das meist nicht der Fall.","type":"text","version":1}],"direction":"ltr","format":"","indent":0,"type":"paragraph","version":1}],"direction":"ltr","format":"","indent":0,"type":"root","version":1}}

{"root":{"children":[{"children":[{"detail":0,"format":0,"mode":"normal","style":"","text":"Die Verbote bestimmter KI-Praktiken und die KI-Kompetenz-Pflicht seit Februar 2025, die GPAI-Pflichten seit August 2025 und die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 seit August 2026.","type":"text","version":1}],"direction":"ltr","format":"","indent":0,"type":"paragraph","version":1}],"direction":"ltr","format":"","indent":0,"type":"root","version":1}}

Mehr zum Thema

Mehr zu KI-Recht: InSights, InFocus und InGuide

Alles, was wir zu KI-Transparenz und Werberecht bereits aufbereitet haben.

Tobias Boltze - CEO - medivendis oHG
Mitgründer, medivendis

Beschäftigt sich mit den regulatorischen Anforderungen an Praxis-Websites in der Zahn- und Humanmedizin und begleitet die Redaktion bei der fachlichen Einordnung von Werberecht, Datenschutz und KI-Recht.

  • KI-Recht
  • EU-KI-Verordnung
  • Compliance

Direkt weiterlesen

Der passende InGuide zu diesem Thema

Baustein

KI in der Praxis: Grundlagen und Fristen

29 €*

Thema · 6 Bausteine

KI in der Praxis: neue Software, neue Pflichten

169 €*

Kompendium · 24 Bausteine

Alle vier Themen in einem Werk

399 €*

statt 816 € bei Einzelkauf – rund 51 % günstiger

* zzgl. gesetzl. MwSt. Einmalzahlung, kein Abo, PDF-Download nach dem Kauf.

Im InFocus-Lexikon

KI-Kompetenz

medivendis Intelligence Unit

Kennen Sie den Fristenstand Ihrer eigenen KI-Tools?

Der medivendis Audit prüft Ihre Website auf KI-Kennzeichnung und weitere Compliance-Module, zusammen mit den anderen 19 Lösungen.

Weiterlesen

Allgemeinmedizin

Der Chatbot auf Ihrer Praxis-Website: Warum "Dr. KI" seit August 2026 ein Kennzeichnungsschild braucht

Seit 2. August 2026 gilt Art. 50 KI-VO unmittelbar: Praxis-Chatbots müssen als KI erkennbar sein. Warum das trotz Bitkom-Zahlen zur Chatbot-Nutzung häufig übersehen wird, und was der Digital Omnibus daran nicht geändert hat.

Allgemeinmedizin

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Praxis-Websites seit Juni 2025 erfüllen müssen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch für Praxis-Websites mit Online-Funktionen. Was das konkret bedeutet und wo die häufigsten Stolperfallen liegen.