Compliance-Erklärartikel
EU-KI-Verordnung in der Arztpraxis: Der Fristenkalender 2025-2028
Die EU-KI-Verordnung gilt gestaffelt: Was seit 2025 schon verbindlich ist, was der Digital Omnibus 2026 verschoben hat, und welche Fristen bis 2028 noch bevorstehen.
KI-Recht
Sechs Stichtage, ein Fristenplan was seit 2025 gilt und was der Digital Omnibus 2026 verschoben hat
Ein KI-Tool wird nicht an einem einzigen Stichtag zur Pflicht. Die EU-KI-Verordnung gilt gestaffelt, und der Digital Omnibus hat im Juli 2026 mehrere Fristen verschoben, aber nicht alle.

Warum ein Fristenkalender und kein einzelner Stichtag
Ein neu gekauftes Diktier-Tool oder ein Terminassistent wirkt wie gewöhnliche Software: kaufen, installieren, nutzen. Die EU-KI-Verordnung sieht das anders. Wer ein KI-System in der Praxis einsetzt, wird damit zur Betreiberin im Sinne der Verordnung, mit eigenen Pflichten, die kein Anbieter im Kleingedruckten erwähnt.
Diese Pflichten treten nicht alle am selben Tag in Kraft. Die KI-VO (Verordnung (EU) 2024/1689, in Kraft seit 1. August 2024) staffelt ihre Geltung über mehrere Jahre, und der Digital Omnibus hat im Juli 2026 einen Teil dieser Fristen noch einmal verschoben. Wer nur auf einen Stichtag wartet, übersieht die Pflichten, die längst gelten.
Seit 2. Februar 2025: Verbote und die KI-Kompetenz-Pflicht
Seit dem 2. Februar 2025 gelten zwei Pflichten unmittelbar, ohne jede Übergangsfrist. Art. 5 KI-VO verbietet acht bestimmte KI-Praktiken, darunter Systeme zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz und im Bildungsbereich sowie manipulative Systeme, die Verhalten gezielt zum eigenen Nachteil beeinflussen.
Ebenfalls seit diesem Tag gilt Art. 4 KI-VO, die KI-Kompetenz-Pflicht: Anbieter und Betreiber müssen dafür sorgen, dass ihr Personal über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit den eingesetzten KI-Systemen verfügt. Für eine Praxis heißt das konkret, dass die medizinische Fachangestellte, die den KI-gestützten Terminassistenten bedient, wissen muss, was das System tut und wo seine Grenzen liegen, nicht nur, wie der Button funktioniert.
Der Digital Omnibus hat den Wortlaut dieser Pflicht im Sommer 2026 inhaltlich abgeschwächt. Welche Anforderungen im Detail entfallen sind, ist zum jetzigen Stand nicht abschließend geprüft; bis zur Klärung gilt die vorsichtigere Lesart, nach der eine dokumentierte Basis-Schulung weiterhin sinnvoll bleibt.
Seit 2. August 2025: Pflichten für General-Purpose-KI
Seit dem 2. August 2025 treffen Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI, GPAI, etwa die großen Sprachmodelle hinter vielen Diktier- und Chat-Tools) eigene Transparenz- und Dokumentationspflichten. Gleichzeitig haben die Mitgliedstaaten ihre nationalen Marktüberwachungsbehörden benannt.
Für eine Praxis als Betreiberin ändert sich dadurch zunächst wenig direkt Spürbares, die Pflicht liegt beim Anbieter des Modells. Praktisch relevant wird es trotzdem: Ein seriöser Anbieter kann und sollte auf Nachfrage offenlegen, welches Basismodell sein Tool verwendet und ob dessen GPAI-Pflichten erfüllt sind.
Zeitleiste
Wie sich der Fristenplan entwickelt hat
Vom Inkrafttreten 2024 bis zu den durch den Digital Omnibus verschobenen Fristen 2027/2028.
- 1. August 2024
KI-VO tritt in Kraft
Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in Kraft, Geltung erfolgt danach gestaffelt.
- 2. Februar 2025
Verbote und KI-Kompetenz-Pflicht
Art. 5 (verbotene Praktiken) und Art. 4 (KI-Kompetenz-Pflicht) gelten unmittelbar.
- 2. August 2025
GPAI-Pflichten und Behörden
Pflichten für Anbieter von General-Purpose-KI-Modellen greifen, nationale Marktüberwachungsbehörden sind benannt.
- 27. Juli 2026
Digital Omnibus tritt in Kraft
Verordnung (EU) 2026/1744 verschiebt die Hochrisiko-Fristen und schwächt die KI-Kompetenz-Pflicht inhaltlich ab, lässt Art. 50 aber unberührt.
- 2. August 2026
Art. 50 gilt unverändert
Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-Interaktion und synthetische Inhalte gelten wie ursprünglich geplant.
- 2. Dezember 2026
Neue Verbote und Kennzeichnungs-Übergang
Zusätzliche, durch den Digital Omnibus eingeführte verbotene Praktiken gelten ab diesem Tag; für vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachte Systeme endet die Übergangsfrist zur Kennzeichnung synthetischer Inhalte.
- 2. Dezember 2027
Hochrisiko-Pflichten, Anhang III
Verschoben vom ursprünglich 2. August 2026: Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme in sensiblen Bereichen wie Beschäftigung oder Bildung.
- 2. August 2028
Hochrisiko-Pflichten, Anhang I
Verschoben vom ursprünglich 2. August 2027: Pflichten für KI-Systeme als Sicherheitsbauteil eines regulierten Produkts.
27. Juli 2026: Was der Digital Omnibus verschiebt und was nicht
Mit der Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (Verordnung (EU) 2026/1744) hat die EU auf die Kritik reagiert, dass die vollen Hochrisiko-Pflichten zum 2. August 2026 kaum umsetzbar gewesen wären. Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III wandern auf den 2. Dezember 2027, für in Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028.
Verschoben heißt nicht erledigt. Die Transparenzpflichten aus Art. 50, also die Kennzeichnung von Chatbots und KI-generierten Inhalten, bleiben von der Verschiebung ausdrücklich unberührt und gelten seit dem 2. August 2026 unverändert. Auch die bereits seit Februar 2025 geltenden Verbote und die KI-Kompetenz-Pflicht laufen weiter, wenn auch mit abgeschwächtem Wortlaut bei Art. 4.
Für eine Praxis, die selbst kein Hochrisiko-System betreibt, verschafft der Digital Omnibus vor allem mehr Zeit für die Risikoklassifizierung des eigenen Bestands, nicht einen Freibrief.
Was das für Diktier-Tools, Terminassistenten und Bildanalyse bedeutet
Die meisten in Praxen eingesetzten KI-Tools dürften als Betreiberin, nicht als Anbieterin einzustufen sein, und die meisten fallen aktuell nicht unter die noch nicht geltenden Hochrisiko-Pflichten. Schon heute bindend sind aber: die KI-Kompetenz-Pflicht für das Personal, das Verbot bestimmter Praktiken wie Emotionserkennung am Arbeitsplatz, und, sobald das Tool direkt mit Patientinnen und Patienten kommuniziert oder synthetische Inhalte erzeugt, die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50.
Ob ein konkretes Tool tatsächlich als hochriskant im Sinne des Anhangs III einzustufen ist, etwa weil es bei der Diagnose mitwirkt, entscheidet die Risikoklassifizierung im Einzelfall, nicht dieser Überblick.
Was jetzt zu tun ist
Erster Schritt: eine Bestandsaufnahme aller eingesetzten KI-Tools, danach für jedes Tool prüfen, ob KI-Kompetenz-Schulung, Kennzeichnung nach Art. 50 und eine grobe Risikoeinschätzung vorliegen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die technische Seite unterstützt der medivendis Audit.
Fragen aus der Praxis
Häufige Fragen
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