Compliance-Erklärartikel

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Praxis-Websites seit Juni 2025 erfüllen müssen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch für Praxis-Websites mit Online-Funktionen. Was das konkret bedeutet und wo die häufigsten Stolperfallen liegen.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch für Praxis-Websites mit Online-Funktionen. Für Arztpraxen ist das mehr als eine weitere Pflichtangabe: es geht um die Frage, ob Patientinnen und Patienten mit Einschränkungen die Website überhaupt nutzen können.

Warum das Thema für Praxen besonders dringend ist

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um und verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Dienstleistungen, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Für Arztpraxen ist die Einordnung nicht ganz einheitlich, sobald aber eine Terminbuchung oder ein Kontaktformular mit Rückmeldefunktion angeboten wird, ist die Website in aller Regel betroffen.

Anders als bei vielen anderen Compliance-Themen betrifft das hier nicht nur die rechtliche Absicherung der Praxis, sondern unmittelbar die eigene Zielgruppe. Ältere Menschen und Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen sind in der Patientenschaft überproportional vertreten, gerade sie sind auf zugängliche Websites angewiesen.

Der Prüfmaßstab: WCAG 2.1, Stufe AA

Geprüft wird gegen die Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.1, Konformitätsstufe AA. Das umfasst unter anderem ausreichenden Farbkontrast, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur ohne Maus, sinnvolle Alternativtexte für Bilder und eine Struktur, die von Screenreadern korrekt vorgelesen werden kann.

In der Praxis zeigen sich immer wieder dieselben vier Stolperfallen: zu geringer Kontrast bei hellgrauer Schrift, eine Terminbuchung, die nur per Maus bedienbar ist, fehlende oder inhaltslose Alternativtexte und Formularfelder ohne verknüpfte Labels.

Fahrplan

Der Weg zum BFSG

Vom EU-Recht bis zur heutigen Prüfpraxis.

  1. 2019

    European Accessibility Act verabschiedet

    Die EU-Richtlinie 2019/882 legt die Grundlage EU-weit fest.

  2. 2021

    BFSG als deutsches Gesetz verabschiedet

    Der Bundestag beschließt die nationale Umsetzung.

  3. 28. Juni 2025

    BFSG tritt in Kraft

    Die Barrierefreiheitspflicht wird für betroffene Websites anwendbar.

  4. laufend

    Prüfungen und erste Beschwerdefälle

    Marktüberwachungsbehörden und Verbraucherschutz prüfen zunehmend gezielt digitale Angebote.

Was jetzt zu tun ist

Sinnvoll ist eine strukturierte Bestandsaufnahme der eigenen Website: Lässt sich jede Funktion per Tastatur bedienen? Sind die Kontraste ausreichend? Haben alle Bilder sinnvolle Alternativtexte? Diese Fragen lassen sich mit einfachen Werkzeugen und etwas Zeit beantworten.

Wo eine Praxis-Website ohnehin neu aufgebaut wird, lässt sich Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken, das ist deutlich günstiger als eine nachträgliche Korrektur. Wo eine bestehende Website weiterläuft, hilft eine gezielte Prüfung, um die dringendsten Lücken zuerst zu schließen.

→ InFocus-Begriff

Der Begriff dahinter

Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Detail verlangt und wie sich der eigene Stand einordnen lässt, erklärt der kostenlose InFocus-Begriff.

medivendis Intelligence Unit

Wissen Sie, wo Ihre Praxis-Website steht?

Der medivendis Audit prüft Ihre Website auch auf BFSG-relevante Barrierefreiheits-Kriterien, zusammen mit den anderen 19 Modulen.