InFocus · Begriff

KI-Kennzeichnungspflicht (Art. 50 EU AI Act)

Aktualisiert August 2026 Norm-Anker: KI-VO Art. 50, Verordnung (EU) 2024/1689

medivendis Redaktion Compliance-Redaktion, medivendis

Verfasst nach der Prüf-Systematik der 20 AppCore-Module, mit Fokus auf die besonderen Anforderungen medizinischer Praxis-Websites.

  • KI-VO
  • Art. 50
  • Praxis-Websites
In Kürze
  • Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 KI-VO unmittelbar, unberührt vom Digital-Omnibus-Aufschub
  • Chatbots und KI-Assistenten, mit denen Patienten kommunizieren, müssen als KI erkennbar sein
  • Realistisch wirkende KI-generierte oder KI-veränderte Bilder müssen sichtbar gekennzeichnet werden
  • Ausnahme: KI-Texte mit echter menschlicher Redaktionsprüfung bleiben kennzeichnungsfrei

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung unmittelbar, nur wenige Tage vor Redaktionsschluss dieses Beitrags in Kraft getreten. Wer einen Chatbot auf der Website einsetzt oder mit KI erzeugte Bilder zeigt, muss das kennzeichnen. KI-unterstützte Texte bleiben kennzeichnungsfrei, aber nur mit echter menschlicher Redaktionsprüfung.

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Gilt gleichermaßen fürAlle Fachrichtungen mit KI-Einsatz auf der WebsiteOb Chatbot oder KI-Bild, die Kennzeichnungspflicht knüpft am eingesetzten Werkzeug an, nicht am Fachgebiet.

Was die KI-Kennzeichnungspflicht für Praxis-Websites bedeutet

Art. 50 der EU-KI-Verordnung verlangt in zwei Situationen eine sichtbare Kennzeichnung. Erstens: Kommuniziert ein Patient direkt mit einer KI, etwa einem Chatbot für Terminanfragen oder häufige Fragen, muss erkennbar sein, dass es sich nicht um einen Menschen handelt, spätestens bei der ersten Interaktion. Zweitens: Wird ein realistisch wirkendes, KI-generiertes oder KI-verändertes Bild, Video oder eine Tonaufnahme veröffentlicht, muss spätestens beim ersten Kontakt sichtbar auf den KI-Ursprung hingewiesen werden, unabhängig von einer Täuschungsabsicht.

Diese Pflichten gelten seit dem 2. August 2026 unmittelbar. Der sogenannte Digital Omnibus, der am 27. Juli 2026 in Kraft trat, hat mehrere Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme verschoben, Art. 50 blieb davon jedoch unberührt.

Die Ausnahme für redaktionell geprüfte Texte

KI-unterstützt erstellte Website- oder Social-Media-Texte müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn sie einer echten menschlichen Prüfung und redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Die EU-Kommission stellt dabei klar: Ein flüchtiges Drüberlesen oder eine reine Rechtschreibprüfung genügt dafür ausdrücklich nicht. Wird ein bereits freigegebener Text danach nochmals per KI überarbeitet, lebt die Kennzeichnungspflicht wieder auf.

Prüfkriterien

Vier Bausteine, die am häufigsten scheitern

Diese vier Punkte tauchen bei der KI-Kennzeichnung auf Praxis-Websites am häufigsten als Befund auf.

Vier Bausteine, zum Durchklicken

Die Ausnahme „offensichtlich“ trägt bei Praxis-Chatbots meist nicht.

Hilft Am Chat-Fenster steht direkt zu Beginn ein klarer Hinweis: „Sie chatten mit einem KI-Assistenten unserer Praxis.“

Stolperfalle Ein Chatbot mit menschlichem Namen wie „Julia, Ihre Praxis-Assistentin“ gibt keinen Hinweis, dass es sich um KI handelt.

Eine Kennzeichnung macht ein unzulässiges Vorher-Nachher-Bild nicht zulässig.

Hilft Ein realistisch wirkendes KI-generiertes Praxisbild wird sichtbar mit „KI-generiert“ gekennzeichnet.

Stolperfalle Ein KI-generiertes Vorher-Nachher-Bild ohne Hinweis, doppeltes Risiko aus KI-VO und Heilmittelwerberecht gleichzeitig.

Ohne Dokumentation lässt sich die Ausnahme im Zweifel nicht belegen.

Hilft Für gesundheitsbezogene Website-Texte gibt es einen dokumentierten Freigabe-Prozess mit Datum und verantwortlicher Person.

Stolperfalle KI-Texte werden ungeprüft übernommen oder nach der Freigabe nochmals per KI überarbeitet.

Entscheidend ist, ob Patienten direkt mit der KI interagieren.

Hilft Reine Hilfsfunktionen wie Rechtschreibkorrektur oder Terminvorschlag-Algorithmen werden korrekt als nicht kennzeichnungspflichtig eingeordnet.

Stolperfalle Ein patientenseitiger Chatbot wird fälschlich als harmloses Tool behandelt und bleibt ungekennzeichnet.

Wie ist Ihr Stand einzuordnen?

Der Zustand der KI-Kennzeichnung einer Praxis-Website liegt selten bei null oder hundert.

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Zeitleiste

Wie sich der Zeitplan entwickelt hat

Von der Verabschiedung 2024 zum aktuellen Stichtag 2026.

  1. 1. August 2024

    KI-VO tritt in Kraft

    Die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) tritt in Kraft, Geltung erfolgt danach gestaffelt.

  2. Februar / August 2025

    Erste Fristen greifen

    Erste Fristen greifen: seit 2. Februar 2025 Verbote bestimmter KI-Praktiken, seit 2. August 2025 Pflichten für allgemeine KI-Modelle.

  3. 27. Juli 2026

    Digital Omnibus tritt in Kraft

    Der Digital Omnibus tritt in Kraft und verschiebt mehrere Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme. Die Transparenzpflichten aus Art. 50 bleiben davon unberührt.

  4. 2. August 2026

    Geltungsbeginn Art. 50

    Die Transparenzpflichten aus Art. 50 gelten unmittelbar: Chatbot-Kennzeichnung, Deepfake-Kennzeichnung, Ausnahme für redaktionell geprüfte Texte.

Was jetzt zu tun ist

Sinnvoll ist eine Bestandsaufnahme aller KI-Kontaktpunkte der Website: Chatbot oder Voicebot, KI-Bildquellen, KI-Textquellen und eingebundene Drittdienste. Für jedes Werkzeug lässt sich dann prüfen, ob Patienten direkt mit einer KI interagieren oder ob realistisch wirkende KI-Inhalte veröffentlicht werden.

Chatbots erhalten einen klaren Hinweis zu Gesprächsbeginn, KI-Bilder eine sichtbare Kennzeichnung. Für gesundheitsbezogene KI-Texte lohnt sich ein dokumentierter Freigabe-Prozess, der auch im Zweifel belegt, dass eine echte redaktionelle Prüfung stattgefunden hat.

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