Warum ein Vertrag nicht reicht
AVV vs. Schweigepflicht, das Doppel-Ergebnis
- Ein Auftragsverarbeitungsvertrag deckt die DSGVO ab, nicht die ärztliche Schweigepflicht
- Doppel-Risiko: Bußgeld nach DSGVO und Strafbarkeit nach § 203 StGB parallel
- Betrifft jedes KI-Tool mit Zugriff auf Patientendaten gleichermaßen


