Mitarbeiterfotos: die Einwilligung
Schriftform, Zweckbindung, Widerruf
- Eine wirksame Einwilligung für Mitarbeiterfotos braucht Schriftform, Zweckbindung und geregelten Widerruf
- Doppel-Risiko: Schadensersatz bei fehlender Einwilligung und Reputationsschaden bei falscher Nutzung
- Betrifft jedes Foto auf Team- und Karriereseiten gleichermaßen

