Warum eine Erinnerung nicht automatisch dazugehört
Wirkung vs. fehlende Rechtsgrundlage, das Doppel-Ergebnis
- Die Wirkung von Terminerinnerungen ist gut belegt, ersetzt aber keine Rechtsgrundlage
- Doppel-Risiko: Abmahnung nach UWG und aufsichtsrechtliche Prüfung nach DSGVO
- Betrifft SMS-, E-Mail- und Messenger-Erinnerungen gleichermaßen