Warum Praktikabilität keine Rechtsgrundlage ist
Praktikabilität vs. Strafbarkeitsrisiko, das Doppel-Ergebnis
- Praktikabilität allein ist keine Rechtsgrundlage für den Einsatz von WhatsApp
- Doppel-Risiko: Strafbarkeit nach § 203 StGB und Bußgeld nach DSGVO gleichzeitig
- Betrifft schon die reine Installation, nicht erst das Versenden einer Nachricht