Warum IGeL-Preise eine eigene Pflicht sind
PAngV-Grundlagen, das Doppel-Ergebnis
- Preisangabenverordnung (PAngV) verlangt bei IGeL-Leistungen eine verbindliche Preisangabe
- Doppel-Risiko: Abmahnung durch Mitbewerber und aufsichtsrechtliche Prüfung
- Betrifft jede online beworbene Selbstzahler-Leistung gleichermaßen