Warum Patientendaten eine eigene Kategorie sind
Art. 9 DSGVO, das Doppel-Ergebnis
- Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten
- Doppel-Risiko: Bußgeld der Datenschutzaufsicht und Schadensersatzforderung Betroffener
- Betrifft Kontaktformular, Terminbuchung und jedes Freitextfeld gleichermaßen