Botox-Vorher-Nachher auf Instagram: Was das BGH-Urteil vom Juli 2025 für Hautarzt- und Ästhetikpraxen ändert
Der Bundesgerichtshof hat am 31. Juli 2025 entschieden: Auch Botox und Hyaluron-Filler fallen unter das Vorher-Nachher-Werbeverbot des § 11 HWG. Was das für Ästhetik- und Hautarztpraxen auf Website und Social Media bedeutet.