Babyfernsehen auf der Praxis-Website: Warum das beliebteste IGeL-Angebot der Frauenarztpraxis seit 2021 verboten ist
Babyfernsehen war das beliebteste IGeL-Angebot der Frauenarztpraxis, und ist seit 1. Januar 2021 gesetzlich verboten. Warum das Strahlenschutzgesetz nicht-medizinischen Ultraschall am Fötus untersagt, und warum viele Praxis-Websites das Angebot trotzdem noch führen.