Lachende Kinder auf der Kinderarzt-Website: Warum ein Elternteil für das Foto nicht unterschreiben darf
Ein Beschluss des OLG Düsseldorf stellt klar: Bei gemeinsamem Sorgerecht reicht die Einwilligung eines Elternteils für ein veröffentlichtes Kinderfoto nicht aus. Was das für Kinderarztpraxen auf Website und Social Media bedeutet.