Rechtliches
Verkaufsbedingungen
Für das AppCore CMS² Bundle und die InGuides bei medivendis.
- 2 Leistungstypen: AppCore CMS² Bundle und InGuides
- B2B Ausschließlich Unternehmer nach § 14 BGB
- 20 Paragrafen dieser Verkaufsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartnerin
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge, die über die Website der medivendis oHG geschlossen werden und die zum Gegenstand haben: a) die Herstellung und Bereitstellung einer individuellen Website im Rahmen des AppCore CMS² Bundles (Werkleistung, §§ 6 bis 11), oder b) die entgeltliche Überlassung digitaler Inhalte im Rahmen der InGuides (Kaufvertrag über digitale Inhalte, §§ 12 bis 15).
(2) Vertragspartnerin ist die medivendis oHG, Martin-Luther-Straße 73, 85551 Kirchheim bei München, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRA 103621, USt-IdNr. DE299381925, vertreten durch Tobias Boltze, erreichbar unter audit@medivendis.de oder telefonisch unter +49 (0)89 510 72 4 72.
(3) Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(4) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Käufer mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Verkäuferin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Diese Bedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die Verkäuferin in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Käufers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet „AppCore CMS² Bundle" die individuelle Herstellung einer Website für den Betrieb des Käufers auf Basis der AppCore-CMS-Plattform, einschließlich der Umsetzung der vom AppCore Audit festgestellten Befunde über die vereinbarte Seitenzahl sowie der im Angebot beschriebenen Jahr-1-Vorsorge. Das AppCore CMS² Bundle ist eine Werkleistung im Sinne des § 631 BGB.
„Digitale Inhalte" oder „InGuides" sind Daten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, in digitaler Form hergestellt sind und dem Käufer zum Download bereitgestellt werden, insbesondere PDF-Dateien.
„Fertigstellung" bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem die im Rahmen des AppCore CMS² Bundles hergestellte Website unter der vereinbarten Domain öffentlich erreichbar geschaltet wird (Livegang).
„Jahr-1-Vorsorge" bezeichnet die im Preis des AppCore CMS² Bundles enthaltene Leistung, die im ersten Jahr nach Fertigstellung erbrachte laufende Überwachung und Anpassung nach Maßgabe des Angebots.
„ExpertSeal" bezeichnet das Partnernetzwerk unabhängiger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an das die Verkäuferin Anfragen vermittelt, die eine individuelle rechtliche Prüfung oder Beratung erfordern (§ 11).
§ 3 Bestätigung der Unternehmereigenschaft
(1) Vor Abgabe der Bestellung hat der Käufer zu bestätigen, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt und nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt. Ohne diese Bestätigung kann die Bestellung technisch nicht abgeschlossen werden.
(2) Die Bestätigung ist eine wesentliche Grundlage des Vertragsschlusses. Die Verkäuferin kalkuliert ihr Angebot, ihre Preise und den Umfang ihrer Leistungspflichten auf dieser Grundlage.
(3) Die Verkäuferin dokumentiert die Bestätigung einschließlich Zeitpunkt, verwendetem Wortlaut und technischer Verbindungsdaten und bewahrt diese Dokumentation für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf.
(4) Erweist sich die Bestätigung als unzutreffend, ist die Verkäuferin berechtigt, den Zugang zu den erworbenen Leistungen zu sperren und vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Verkäuferin, insbesondere auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens, bleiben unberührt.
§ 4 Vertragsschluss
a) AppCore CMS² Bundle
(1) Dem Vertragsschluss geht regelmäßig ein AppCore Audit sowie ein individuelles Beratungsgespräch voraus, in dem Leistungsumfang, Seitenzahl und Preis festgelegt werden. Die Verkäuferin unterbreitet dem Käufer auf dieser Grundlage ein Angebot in Textform.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer das Angebot annimmt, entweder durch Unterzeichnung beziehungsweise Bestätigung in Textform oder durch Zahlung der vereinbarten Anzahlung, je nachdem, was zuerst eintritt.
b) InGuides
(3) Die Darstellung der InGuides im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
(4) Der Käufer wählt die gewünschten Inhalte aus, legt sie in den Warenkorb und kann dort weitere angebotene Inhalte hinzufügen. Vor dem Absenden der Bestellung werden ihm sämtliche ausgewählten Inhalte und der Gesamtpreis angezeigt; er kann seine Eingaben korrigieren.
(5) Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot über sämtliche im Warenkorb enthaltenen Inhalte ab. Es kommt ein einheitlicher Vertrag über alle bestellten Inhalte zustande.
(6) Die Verkäuferin nimmt das Angebot an, indem sie dem Käufer eine Bestellbestätigung in Textform übersendet und die erworbenen Inhalte bereitstellt.
c) Gemeinsame Regelung
(7) Der Vertragstext wird von der Verkäuferin gespeichert und dem Käufer zusammen mit der Bestell- beziehungsweise Auftragsbestätigung in Textform übersandt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 5 AppCore CMS² Bundle — Leistungsbeschreibung
(1) Die Verkäuferin schuldet die Herstellung einer Website für den Käufer mit bis zu der im Angebot genannten Seitenzahl, in der Regel bis zu 50 Seiten, unter Berücksichtigung der vom vorangegangenen AppCore Audit festgestellten Befunde, technisch umgesetzt nach dem zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuellen Stand der 20 AppCore-Lösungen.
(2) Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die technische Umsetzung von Barrierefreiheits-, Datenschutz- und Kennzeichnungsanforderungen, soweit diese sich technisch abbilden lassen, zum Beispiel Consent-Einholung vor Drittdiensten und strukturierte Daten. Nicht Bestandteil der Leistung ist die rechtliche Bewertung oder Formulierung individueller Rechtstexte (§ 11).
(3) Überschreitet der tatsächliche Umfang die im Angebot vereinbarte Seitenzahl, ist eine Ergänzungsvereinbarung erforderlich; die Mehrleistung wird nach der zum Zeitpunkt des Zusatzauftrags aktuellen Preisliste vergütet.
(4) Der Käufer erhält im Rahmen der Jahr-1-Vorsorge im ersten Jahr nach Fertigstellung die im Angebot beschriebenen Überwachungs- und Anpassungsleistungen ohne gesonderte Berechnung. Der Umfang der Jahr-1-Vorsorge ergibt sich abschließend aus dem Angebot.
§ 6 AppCore CMS² Bundle — Mitwirkungspflichten des Käufers
(1) Der Käufer stellt der Verkäuferin die für die Herstellung der Website erforderlichen Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Logo und Praxisdaten, sowie erforderliche Rückmeldungen und Freigaben innerhalb angemessener, von der Verkäuferin gesetzter Fristen zur Verfügung.
(2) Verzögert sich die Fertigstellung, weil der Käufer erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. § 642 BGB bleibt unberührt.
(3) Der Käufer versichert, für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte über die erforderlichen Rechte zu verfügen, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, und stellt die Verkäuferin von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen.
§ 7 AppCore CMS² Bundle — Fertigstellung, Abnahme
(1) Die Website gilt mit dem Livegang als vom Käufer abgenommen im Sinne des § 640 BGB.
(2) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Käufer über, beginnt die Verjährung etwaiger Gewährleistungsansprüche, und wird die Restzahlung fällig.
(3) Offensichtliche Mängel, die der Käufer bei einer Prüfung unmittelbar nach Livegang hätte erkennen können, sind innerhalb von zwei Wochen nach Livegang in Textform anzuzeigen.
§ 8 AppCore CMS² Bundle — Preise und Zahlung
(1) Die Vergütung für das AppCore CMS² Bundle richtet sich nach der im Angebot genannten Zusammensetzung aus Sockelbetrag und Seitenzahl-Faktor gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Sämtliche Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Käufer leistet bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung. Die Restzahlung wird mit der Fertigstellung fällig.
(3) Die Zahlung erfolgt über die angebotenen Zahlungsarten unter Einschaltung eines Zahlungsdienstleisters. Für dessen Leistungen gelten dessen Bedingungen.
(4) Die Verkäuferin stellt dem Käufer für Anzahlung und Restzahlung jeweils eine Rechnung in elektronischer Form zur Verfügung. Der Käufer stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
(5) Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 9 AppCore CMS² Bundle — Rücktritt während der Bauphase
(1) Tritt der Käufer nach Auftragserteilung, aber vor Fertigstellung vom Vertrag zurück oder kündigt er, ohne dass ein von der Verkäuferin zu vertretender Grund vorliegt, steht der Verkäuferin eine anteilige Vergütung für die bis zum Zugang der Rücktritts- beziehungsweise Kündigungserklärung erbrachten Leistungen zu.
(2) Die anteilige Vergütung bemisst sich nach dem Verhältnis des bereits erbrachten Aufwands zum vereinbarten Gesamtaufwand, mindestens jedoch in Höhe der geleisteten Anzahlung.
(3) Der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Aufwands durch den Käufer sowie der Nachweis eines höheren entgangenen Gewinns durch die Verkäuferin bleiben beiden Seiten unbenommen.
(4) Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 AppCore CMS² Bundle — Jahr-1-Vorsorge und Jahres-Abo
(1) Die Jahr-1-Vorsorge ist im Preis des AppCore CMS² Bundles enthalten und läuft zwölf Monate ab Fertigstellung.
(2) Mit Abschluss des Vertrags über das AppCore CMS² Bundle vereinbaren die Parteien zugleich den Anschluss eines Jahres-Abonnements für die Fortsetzung der laufenden Überwachung und Anpassung nach Ablauf der Jahr-1-Vorsorge. Das Jahres-Abonnement ist Bestandteil dieses Vertrages; es bedarf keines gesonderten, erneuten Vertragsschlusses.
(3) Das Jahres-Abonnement beginnt mit Ablauf der Jahr-1-Vorsorge und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
(4) Die Vergütung für das Jahres-Abonnement richtet sich nach der zu Beginn der jeweiligen Vertragslaufzeit gültigen Preisliste der Verkäuferin.
(5) Die Verkäuferin weist den Käufer rechtzeitig vor dem Ende der Jahr-1-Vorsorge sowie vor jeder weiteren automatischen Verlängerung in Textform auf den bevorstehenden Beginn beziehungsweise die bevorstehende Verlängerung und die dann geltende Vergütung hin.
§ 11 AppCore CMS² Bundle — Rechtliche Inhalte, Vermittlung an ExpertSeal, Grenzen der Leistung
(1) Die Verkäuferin erbringt im Rahmen des AppCore CMS² Bundles technische und redaktionelle Leistungen. Sie erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine steuerliche Beratung.
(2) Erfordert die Umsetzung eine individuelle rechtliche Prüfung oder Formulierung, insbesondere Rechtstexte, AGB oder individuelle Haftungsfragen, weist die Verkäuferin den Käufer hierauf hin und vermittelt auf dessen Wunsch den Kontakt zu einer unabhängigen Rechtsanwältin oder einem unabhängigen Rechtsanwalt aus dem ExpertSeal-Partnernetzwerk.
(3) Ein Vertrag über die rechtliche Prüfung oder Beratung kommt ausschließlich zwischen dem Käufer und dem jeweiligen ExpertSeal-Partner zustande. Die Verkäuferin ist an diesem Vertrag nicht beteiligt, schuldet selbst keine rechtliche Prüfung und haftet nicht für deren Inhalt, Richtigkeit oder Ergebnis.
(4) Die technische Umsetzung von Inhalten, die der Käufer über einen ExpertSeal-Partner hat prüfen oder erstellen lassen, in die Website bleibt Bestandteil der Leistung der Verkäuferin nach § 5.
§ 12 InGuides — Leistungsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die dauerhafte Überlassung der im Bestellvorgang bezeichneten digitalen Inhalte in Gestalt von Dateien im Format PDF zum Herunterladen.
(2) Die Verkäuferin schuldet keine Überlassung in körperlicher Form, insbesondere kein gedrucktes Exemplar und keinen Datenträger.
(3) Die Inhalte geben den Sach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt ihrer Erstellung wieder. Der maßgebliche Stand ist in der jeweiligen Datei ausgewiesen. Eine Pflicht zur Aktualisierung, Fortschreibung oder Nachlieferung überarbeiteter Fassungen besteht nicht.
(4) Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und der eigenverantwortlichen Anwendung durch den Käufer. Sie ersetzen keine Rechtsberatung, keine steuerliche Beratung und keine Beratung im Einzelfall. Eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes wird nicht erbracht.
(5) Der Käufer benötigt zur Nutzung ein handelsübliches Programm zur Anzeige von Dateien im Format PDF sowie einen Internetzugang. Die Beschaffung obliegt ihm.
§ 13 InGuides — Bereitstellung, Kundenkonto
(1) Die Verkäuferin stellt die erworbenen Inhalte unmittelbar nach Vertragsschluss bereit, über ein Kundenkonto sowie über einen personalisierten Verweis, der dem Käufer in Textform übersandt wird.
(2) Der Verweis ist 30 Tage ab Zugang abrufbar. Nach Ablauf dieser Frist bleibt der Zugriff über das Kundenkonto unberührt.
(3) Die Verkäuferin hält die erworbenen Inhalte im Kundenkonto zum Abruf bereit, solange das Kundenkonto besteht. Die Verkäuferin ist berechtigt, das Kundenkonto mit einer Frist von drei Monaten in Textform zu kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Dem Käufer wird empfohlen, die erworbenen Inhalte nach dem Abruf auf einem eigenen Datenträger zu sichern.
(5) Ist ein Abruf aus Gründen, die der Käufer nicht zu vertreten hat, nicht möglich, stellt die Verkäuferin die Inhalte auf Anfrage erneut bereit.
§ 14 InGuides — Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der Vergütung räumt die Verkäuferin dem Käufer an den erworbenen Inhalten ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung für die eigenen betrieblichen oder beruflichen Zwecke ein.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung erfolgt die Überlassung widerruflich.
(3) Vom Nutzungsrecht umfasst ist insbesondere das Speichern und Anzeigen auf eigenen Geräten, das Anfertigen von Ausdrucken für die eigene Nutzung sowie die Zugänglichmachung an eigene Mitarbeiter für dessen eigene Zwecke.
(4) Untersagt sind insbesondere Weitergabe, Weiterverkauf, Vermietung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung über den eigenen Gebrauch hinaus, das Entfernen von Kennzeichnungen sowie die Nutzung der Inhalte als Trainings- oder Testdaten für KI-Systeme.
(5) Die Verkäuferin behält sich die Nutzung der Inhalte für Text- und Data-Mining im Sinne des § 44b Abs. 3 UrhG ausdrücklich vor, auch in maschinenlesbarer Form.
(6) Die Verkäuferin ist berechtigt, die überlassenen Dateien mit Merkmalen zu versehen, die eine Zuordnung zum Käufer ermöglichen. Der Käufer wird hierüber vor dem Erwerb informiert.
(7) Verstößt der Käufer gegen Absatz 4, ist die Verkäuferin berechtigt, das Nutzungsrecht zu widerrufen und den Zugang zu sperren.
§ 15 InGuides — Preise, Zahlung, Rechnung
(1) Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Kosten fallen nicht an.
(2) Die Vergütung ist mit Vertragsschluss sofort und ohne Abzug fällig.
(3) Die Zahlung erfolgt über die im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten unter Einschaltung eines Zahlungsdienstleisters.
(4) Die Verkäuferin stellt dem Käufer eine Rechnung in elektronischer Form zur Verfügung. Der Käufer stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
(5) Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 16 Kein Widerrufsrecht für Unternehmer
(1) Da sich die Angebote der Verkäuferin ausschließlich an Unternehmer richten und ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ausgeschlossen ist, steht dem Käufer kein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist seinem Wesen nach ein Verbraucherschutzrecht und entsteht bei einem Vertrag mit einem Unternehmer bereits dem Grunde nach nicht.
(2) Sollte im Einzelfall entgegen § 3 Abs. 1 dennoch ein Verbraucher Vertragspartner geworden sein, gilt ergänzend: Beim AppCore CMS² Bundle erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 4 BGB mit vollständiger Erbringung der Leistung, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Verkäuferin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er dadurch mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert. Bei den InGuides erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 BGB, wenn die Verkäuferin mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Verkäuferin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert.
§ 17 Gewährleistung
a) AppCore CMS² Bundle
(1) Für Mängel der hergestellten Website gelten die §§ 633 ff. BGB. Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn er auf Inhalten beruht, die der Käufer selbst bereitgestellt hat, oder auf einer nach Fertigstellung eingetretenen Rechts- oder Sachlagenänderung.
(2) Bei einem Mangel ist die Verkäuferin zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.
(3) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme.
b) InGuides
(4) Für die Beschaffenheit der überlassenen Inhalte gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Kauf entsprechend § 453 BGB. Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn sich der Sach- oder Rechtsstand nach dem in der Datei ausgewiesenen Bearbeitungsstand geändert hat.
(5) Bei einem Mangel leistet die Verkäuferin zunächst Nacherfüllung durch erneute mangelfreie Bereitstellung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.
(6) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Bereitstellung.
(7) Die Verkäuferin übernimmt in beiden Fällen keine Garantien im Rechtssinne, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist.
§ 18 Haftung
(1) Die Verkäuferin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.
(6) Für Inhalte, die der Käufer über einen ExpertSeal-Partner hat prüfen oder erstellen lassen, haftet die Verkäuferin nicht.
§ 19 Datenschutz
Die Verkäuferin verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers und seiner Ansprechpartner nach Maßgabe der Datenschutzhinweise, abrufbar unter https://www.medivendis.de/datenschutz.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Verkäuferin. Die Verkäuferin ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.
(5) Stand: 9. September 2026.