Babyfernsehen auf der Praxis-Website: Warum das beliebteste IGeL-Angebot der Frauenarztpraxis seit 2021 verboten ist
Ein bewegtes 3D-Bild des ungeborenen Kindes, nur zur Erinnerung: Babyfernsehen war eines der beliebtesten IGeL-Angebote der Frauenheilkunde. Seit dem 1. Januar 2021 ist genau dieses Angebot per Gesetz verboten. Trotzdem taucht es weiterhin auf zahlreichen Praxis-Websites auf, meist unbemerkt, aber mit realem rechtlichem Risiko.