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Beiträge zur rechtssicheren Veröffentlichung von Kinderfotos auf Praxis-Website und Social Media.
Ein Beschluss des OLG Düsseldorf stellt klar: Bei gemeinsamem Sorgerecht reicht die Einwilligung eines Elternteils für ein veröffentlichtes Kinderfoto nicht aus. Was das für Kinderarztpraxen auf Website und Social Media bedeutet.