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Beiträge rund um das Werbeverbot für Vorher-Nachher-Darstellungen nach § 11 HWG.
Der Bundesgerichtshof hat am 31. Juli 2025 entschieden: Auch Botox und Hyaluron-Filler fallen unter das Vorher-Nachher-Werbeverbot des § 11 HWG. Was das für Ästhetik- und Hautarztpraxen auf Website und Social Media bedeutet.