Compliance-Erklärartikel

Telefonische Krankschreibung abgeschafft: Ein Kommentar zur Symbolpolitik, die Wartezimmer füllt

Die Koalition will die Telefon-AU abschaffen. Ein Kommentar dazu, warum das kaum Missbrauch verhindert, aber Hausarztpraxen und dubiosen Online-Portalen schadet.

Telefonische Krankschreibung abgeschafft: Ein Kommentar zur Symbolpolitik, die Wartezimmer füllt
Auf einen Blick Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 beschlossen, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und eine AU-Vorlagepflicht ab Tag eins einzuführen. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.Laut Zi-Analyse (Oktober 2025) machen Telefon-AUs jährlich nur 0,8 bis 1,2 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus.Bis zu einer Rechtsänderung bleibt die telefonische Krankschreibung nach der geltenden AU-Richtlinie des G-BA zulässig.Werbung für Krankschreibungen ohne Arztkontakt ist bereits heute nach § 9 HWG unzulässig (OLG Hamburg).
medivendis InSights

Ein Koalitionsbeschluss, kein Gesetz, aber schon eine klare Ansage

Am 2. Juli 2026 hat sich der Koalitionsausschuss darauf verständigt, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und stattdessen eine Vorlagepflicht der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag einzuführen. Einen Gesetzentwurf gibt es dafür bis heute nicht, die Bundesregierung verweist selbst darauf, dass bis zur Umsetzung die bisherigen Regeln weitergelten.

Trotzdem lohnt der Kommentar jetzt schon, denn die Richtung ist klar, und die Begründung, mit der sie verkauft wird, hält einer Prüfung nicht stand.

Das Missbrauchsargument und die Zahlen dahinter

Die Begründung für die Abschaffung ist fast immer dieselbe: Missbrauch. BDA-Präsident Rainer Dulger nannte die Telefon-AU ein Einfallstor für Missbrauch, ein Notinstrument aus der Pandemie, das heute nicht mehr zeitgemäß sei.

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung hat genau das im Oktober 2025 anhand von Abrechnungsdaten einer großen Krankenkasse untersucht. Ergebnis: Telefonische Krankschreibungen machen jährlich 0,8 bis 1,2 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus, Video-Krankschreibungen 0,1 bis 0,4 Prozent. Das ist kein Massenphänomen, das ein Gesundheitssystem aus den Fugen hebt, sondern ein Randphänomen, an dem sich eine politische Debatte festbeißt.

Wer die Last trägt: die Hausarztpraxis

Fällt die Telefon-AU weg, verschwindet die Nachfrage nach einer Krankschreibung nicht, sie verlagert sich. Ein erheblicher Teil davon landet im Wartezimmer der Hausarztpraxis, bei Patientinnen und Patienten, die keine andere Behandlung brauchen als den Stempel auf dem gelben Schein. Das bindet Sprechstundenzeit, die genau jetzt ohnehin knapper wird, denn das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz streicht ab 2027 die besondere Vergütung für die offene Sprechstunde, ohne die Pflicht dazu zu streichen.

Die KBV hat die Ankündigung deshalb ungewöhnlich deutlich kommentiert: eine Zumutung, die an Unverschämtheit grenze. Diese Wortwahl einer sonst zurückhaltenden Körperschaft ist selbst ein Signal, wie unausgegoren der Vorschlag aus Sicht der Praxen wirkt.

Selbsteinordnung

Betrifft mich das?

Wo steht Ihre Praxis heute, unabhängig vom Ausgang der politischen Debatte?

Wähl oben eine Aussage. Die Ampel zeigt das Verdikt.

Website-Kommunikation prüfen lassen

Das eigentliche Problem sitzt woanders: Online-AU-Portale ohne Arztkontakt

Wenn die Praxis als Anlaufstelle für schnelle Krankschreibungen unattraktiver wird, wächst der Anreiz für genau die Plattformen, die Gerichte längst kritisch beäugen. Das OLG Hamburg hat bereits vor Jahren entschieden, dass Werbung für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ohne Erfordernis oder Möglichkeit eines persönlichen Patientenkontakts nach § 9 Heilmittelwerbegesetz unzulässig ist. Und das Landesarbeitsgericht Hamm hat im September 2025 eine fristlose Kündigung für wirksam erklärt, weil ein Arbeitnehmer eine Online-Krankschreibung ganz ohne Arztkontakt gekauft hatte.

Beide Entscheidungen zeigen: Die Rechtsprechung hat das Problem längst benannt, ohne dass es dafür eine Gesetzesreform gebraucht hätte. Wer die Telefon-AU in der Hausarztpraxis abschafft, verschiebt Patienten tendenziell in genau diesen Graubereich, statt ihn kleiner zu machen.

Fragen aus der Praxis

Häufige Fragen

{"root":{"children":[{"children":[{"detail":0,"format":0,"mode":"normal","style":"","text":"Nein. Es gibt bislang nur einen Koalitionsbeschluss vom 2. Juli 2026, aber noch keinen Gesetzentwurf. Bis zu einer Rechtsänderung gilt die bisherige AU-Richtlinie des G-BA weiter.","type":"text","version":1}],"direction":"ltr","format":"","indent":0,"type":"paragraph","version":1}],"direction":"ltr","format":"","indent":0,"type":"root","version":1}}

{"root":{"children":[{"children":[{"detail":0,"format":0,"mode":"normal","style":"","text":"Die Werbung dafür ist es laut OLG Hamburg nicht (§ 9 HWG). Das Landesarbeitsgericht Hamm hat zudem eine Kündigung wegen einer solchen Krankschreibung für wirksam erklärt.","type":"text","version":1}],"direction":"ltr","format":"","indent":0,"type":"paragraph","version":1}],"direction":"ltr","format":"","indent":0,"type":"root","version":1}}

{"root":{"children":[{"children":[{"detail":0,"format":0,"mode":"normal","style":"","text":"Laut Zi-Analyse (Oktober 2025) machen Telefon-AUs jährlich 0,8 bis 1,2 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus, Video-AUs 0,1 bis 0,4 Prozent.","type":"text","version":1}],"direction":"ltr","format":"","indent":0,"type":"paragraph","version":1}],"direction":"ltr","format":"","indent":0,"type":"root","version":1}}

Was das für Ihre Praxis bedeutet

Bis zu einer Rechtsänderung bleibt die telefonische Krankschreibung nach der geltenden Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA zulässig, für in der Praxis bekannte Patienten mit leichten Erkrankungen, befristet auf wenige Tage. Website-Texte und Telefonansagen, die diesen Weg beschreiben, müssen deshalb nicht vorauseilend geändert werden. Sinnvoll ist aber, sie so zu formulieren, dass sie sich schnell anpassen lassen, falls sich die Rechtslage ändert.

Unabhängig von der politischen Debatte gilt schon heute: Wer selbst mit einer Krankschreibung ohne Arztkontakt wirbt oder auf eine solche verweist, bewegt sich außerhalb des § 9 HWG. Das betrifft die eigene Website-Kommunikation, nicht nur die kritisierten Drittportale.

Mehr zum Thema

Mehr zur Krankschreibung: InSights, InFocus und InGuide

Alles, was wir zu AU-Ausstellung und Fernbehandlungswerbung bereits aufbereitet haben.

Tobias Boltze - CEO - medivendis oHG
Mitgründer medivendis, HealthCare-Marketing

Kommentiert aktuelle Gesundheitspolitik aus der Sicht von über 30 Jahren im HealthCare-Marketing und in der Compliance-Kommunikation für Praxen. Kein Rechtsanwalt: Seine Beiträge ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Redaktionell geprüft am 24. September 2026 von Tobias Boltze (HealthCare-Marketing).

  • HealthCare-Marketing
  • Gesundheitspolitik
  • Praxis-Kommunikation

medivendis Intelligence Unit

Ist Ihre Website-Kommunikation zur Krankschreibung im grünen Bereich?

Der medivendis Audit prüft Ihre Website auf Fernbehandlungswerbung und weitere HWG-Risiken, zusammen mit den anderen 19 Compliance-Modulen.