Google-Bewertung löschen
Recht & Reputation
Seit dem BGH-Urteil vom 9. August 2022 (VI ZR 1244/20) reicht die bloße Rüge des fehlenden Patientenkontakts, um Googles Prüfpflicht auszulösen
Wie Praxen unberechtigte Google-Bewertungen wirksam entfernen lassen, ohne durch die eigene Antwort die Schweigepflicht zu verletzen.
- Löschanspruch stützt sich auf §§ 1004, 823 BGB, bei unwahren Tatsachen zusätzlich § 824 BGB (Kreditgefährdung)
- BGH-Urteil vom 09.08.2022 (VI ZR 1244/20): Rüge des fehlenden Kontakts reicht, um Googles Prüfpflicht auszulösen, vom OLG München am 06.08.2024 ausdrücklich auf Arztbewertungen übertragen
- Meldung an Google ist kostenlos, aber nicht mit Ordnungsgeld bewehrt, nur ein gerichtlicher Unterlassungstitel schützt dauerhaft (bis 250.000 € nach § 890 ZPO)
- Eine öffentliche Antwort mit Patientenbezug riskiert eine Strafbarkeit nach § 203 StGB
Eine unberechtigte Google-Bewertung ist kein Schicksal: Der Bundesgerichtshof hat am 9. August 2022 klargestellt, dass schon die bloße Rüge fehlenden Patientenkontakts die Prüfpflicht des Portals auslöst, das OLG München hat dies 2024 ausdrücklich auf Google-Bewertungen von Arztpraxen übertragen. Der größte Fehler ist trotzdem meist die eigene öffentliche Antwort: Wer ein Behandlungsverhältnis bestätigt, riskiert eine Strafbarkeit nach § 203 StGB.
Was den Löschanspruch gegen unberechtigte Google-Bewertungen trägt
Der Anspruch, eine unberechtigte Google-Bewertung entfernen zu lassen, stützt sich auf den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB analog in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB (allgemeines beziehungsweise Unternehmenspersönlichkeitsrecht). Enthält die Bewertung eine unwahre, geschäftsschädigende Tatsachenbehauptung, kommt zusätzlich § 824 BGB (Kreditgefährdung) hinzu. Google selbst haftet dabei nicht als unmittelbarer Täter, sondern als sogenannter mittelbarer Störer, sobald es von einer konkreten Rechtsverletzung Kenntnis erlangt.
Den entscheidenden Hebel für Arztbewertungen hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. August 2022 (VI ZR 1244/20) geschaffen: Schon die bloße Rüge des Bewerteten, es liege kein tatsächlicher Kontakt zugrunde, löst die Prüfpflicht des Portals aus, ausdrücklich auch dann, wenn die Bewertung für sich genommen plausibel wirkt. Das Oberlandesgericht München hat diese Linie am 6. August 2024 ausdrücklich auf eine Google-Bewertung gegenüber einem Schönheitschirurgen übertragen: Bestreitet die Praxis den Behandlungskontakt, muss Google beim Bewertenden einen Nachweis anfordern, bleibt dieser aus, ist zu löschen.
Melden ist nicht dasselbe wie durchsetzen
Die kostenlose Meldung über das Google-Unternehmensprofil oder ein Beschwerdeformular löst nach Art. 16 des Digital Services Act lediglich die Prüfpflicht aus, führt in der Praxis aber oft nur zu einer vorübergehenden Entfernung. Das Landgericht Hamburg hat am 19. Dezember 2025 zudem klargestellt, dass kein Formularzwang besteht: Eine einfache, konkret begründete E-Mail an Google genügt, das DSA-Formular ist wegen Zeichenbegrenzung und fehlendem Anhang-Upload nicht als leicht zugänglich im Sinne der Vorschrift anzusehen.
Wer dauerhaften Schutz will, braucht einen gerichtlich durchgesetzten Unterlassungstitel. Der ist nach § 890 ZPO mit einem Ordnungsgeld bis 250.000 Euro bewehrt und erfasst auch kerngleiche Wiederholungen, ein Vorteil, den die bloße Meldung nicht bietet.
Prüfkriterien
Vier Bausteine, die am häufigsten scheitern
Diese vier Punkte tauchen beim Umgang mit Google-Bewertungen am häufigsten als Befund auf.
Vier Bausteine, zum Durchklicken
Die Reaktion unter der Bewertung ist juristisch riskanter als die Bewertung selbst.
Hilft Die Antwort bleibt knapp und allgemein, etwa ein Hinweis auf den direkten Kontakt zur Praxis, ohne jeden Bezug zu einer konkreten Behandlung.
Stolperfalle Die Antwort bestätigt, dass die Person Patientin oder Patient war, oder nennt sogar Behandlungsdetails, ein Verstoß gegen § 203 StGB.
Nur unwahre Tatsachenbehauptungen sind angreifbar, scharfe Meinungsäußerungen nicht.
Hilft Die Beanstandung benennt konkret, welche Aussage unwahr und dem Beweis zugänglich ist, etwa eine erfundene Falschbehandlung.
Stolperfalle Gemeldet wird eine Bewertung, die nur unfreundlich oder lange Wartezeit schreibt, eine zulässige Meinungsäußerung ohne Erfolgsaussicht.
Wer zu lange wartet, verliert den Weg über die einstweilige Verfügung.
Hilft Innerhalb weniger Wochen nach Kenntnis wird die Beanstandung an Google gerichtet oder anwaltlich vorgegangen.
Stolperfalle Die Bewertung liegt bereits mehrere Monate zurück, bevor überhaupt reagiert wird, der Eilrechtsschutz ist damit praktisch verwirkt.
Die Beanstandung einer Bewertung ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung.
Hilft Ein zugelassener Fachanwalt für Medizin- oder Wettbewerbsrecht übernimmt die Beanstandung.
Stolperfalle Ein kommerzieller Bewertungslöschdienst ohne anwaltliche Zulassung wird beauftragt, laut OLG Hamburg und OLG Frankfurt ein Verstoß gegen § 2 RDG.
Wie ist Ihr Fall einzuordnen?
Die Erfolgsaussicht einer Löschung hängt entscheidend davon ab, um welche Art von Bewertung es sich handelt.
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Zeitleiste
Wie sich die Rechtsprechung entwickelt hat
Von der Zulässigkeit der Bewertungsportale zu klaren Prüfpflichten bei Arztbewertungen.
- 23. September 2014
BGH, VI ZR 358/13 (jameda I)
Der Bundesgerichtshof erklärt reine Arztbewertungsportale grundsätzlich für zulässig, der Arzt muss die Speicherung von Basisdaten samt Bewertungen als neutraler Informationsmittler dulden.
- 1. März 2016
BGH, VI ZR 34/15
Grundsatzentscheidung zu den Prüfpflichten von Hostprovidern: Nach einem konkreten Hinweis muss die Beanstandung an den Verfasser weitergeleitet und geprüft werden, bleibt eine Stellungnahme aus, ist zu löschen.
- 9. August 2022
BGH, VI ZR 1244/20
Schon die Rüge des Bewerteten, es liege kein Kontakt zugrunde, löst grundsätzlich die Prüfpflicht des Portals aus, auch wenn die Bewertung plausibel wirkt.
- 6. August 2024
OLG München, 18 U 2631/24
Überträgt die BGH-Linie ausdrücklich auf eine Google-Bewertung gegenüber einem Arzt: Bestreitet die Praxis den Behandlungskontakt, muss Google beim Bewertenden Nachweise anfordern.
- 19. Dezember 2025
LG Hamburg, 324 O 400/25
Eine formlose E-Mail-Meldung an Google genügt, das DSA-Formular ist wegen seiner Beschränkungen nicht als leicht zugänglich anzusehen. Google haftet als mittelbarer Störer und trägt die Verfahrenskosten.
- 11. März 2026
OLG München, Streitwertbestätigung
Bestätigt einen Streitwert von 15.000 Euro bei drei negativen Google-Bewertungen und zeigt damit die Bandbreite der Streitwertpraxis von rund 3.000 bis 40.000 Euro pro Fall.
Was jetzt zu tun ist
Der erste Schritt ist, die Bewertung mit Datum, URL und Screenshot zu sichern und sachlich einzuordnen: Liegt eine unwahre Tatsachenbehauptung vor, fehlt jeder erkennbare Behandlungskontakt, oder handelt es sich um ein zulässiges, wenn auch unangenehmes Werturteil? Von einer öffentlichen Antwort mit Bezug zur Behandlung ist in jedem Fall abzuraten.
Bei begründetem Verdacht auf einen fehlenden Behandlungskontakt oder eine unwahre Tatsachenbehauptung lohnt sich innerhalb weniger Wochen der Weg über einen auf Medizin- oder Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt: erst die konkret begründete Beanstandung gegenüber Google, bei Nichtreaktion die einstweilige Verfügung. Kommerzielle Löschdienste ohne Anwaltszulassung sollten Praxen meiden, sie handeln nach mehreren Oberlandesgerichtsurteilen rechtswidrig.
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