Analyse
Wie groß ist das Risiko für meine Praxis?
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Vorher-Nachher-Bilder beim Zahnarzt: Was seit der HWG-Novelle wirklich erlaubt ist, und wo Zahnärzte trotzdem abgemahnt werden
Dürfen Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Vorher-Nachher-Bildern werben? Seit der HWG-Novelle 2012 meist ja. Die drei echten Fallen liegen woanders: beim Bild, beim Festpreis und beim Wirkversprechen.
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Das EKG aus der Apple Watch im Praxis-Postfach: Zwei Compliance-Fallen für Kardiologie-Websites
Das Smartwatch-EKG landet oft per unverschlüsselter E-Mail im Praxis-Postfach, und Wearable-Werbung verspricht sichere Erkennung von Vorhofflimmern. Beides ist rechtlich riskant: Datenschutz nach Art. 9/32 DSGVO und Werberecht nach § 3 HWG.
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Hyaluron-Spritze und Stoßwelle: Was der IGeL-Report 2025 für die Werbung auf Ihrer Orthopädie-Website bedeutet
Der IGeL-Monitor hat Hyaluronsäure-Injektionen bei Kniearthrose negativ und Stoßwellentherapie als unklar bewertet. Was das für Wirkaussagen auf Orthopädie-Websites bedeutet, und warum daraus schnell ein Verstoß gegen § 3 HWG werden kann.
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Die Abnehmspritze auf der Website: Warum ein Satz über Ozempic Internistinnen und Internisten eine Abmahnung einbringen kann
Ozempic, Wegovy und Co.: Warum die namentliche Nennung auf der Praxis-Website gegen § 10 HWG verstoßen kann. Ein Urteil des LG München I vom 3. März 2025 zeigt, wie eng die Grenzen sind, und was Internistinnen und Internisten jetzt prüfen sollten.